Lieferkettengesetze in Deutschland, Frankreich und der EU

Am 2. März 2021 wurde ein Gesetzesentwurf vom deutschen Bundeskabinett verabschiedet, der unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten festschreiben soll. In Frankreich gibt es ein ähnliches Gesetz bereits seit vier Jahren, die EU plant, noch im Laufe des Jahres ihre eigene Version eines Lieferkettengesetzes vorzustellen. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem Referentenentwurf zum deutschen Lieferkettengesetz und der französischen Loi de Vigilance, berichtete Katharina Koch in einem Saar-Brief für den rechtswissenschaftlichen Blog Jean-Monet-Saar.eu. Nun teilt sie ihre Einschätzungen in einem Interview mit dem RZE.

Dipl. Jur. Katharina Koch, LL.M., lic. en droit ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht. Dort befasst sie sich im Rahmen ihrer Dissertation mit Hate Speech im Internet. Ihre Masterarbeit verfasste sie während des Studiums an der University of Exeter über den Einfluss des Konzepts der Menschenwürde, wie sie im deutschen Grundgesetz verankert ist, auf die Europäische Menschenrechtskonvention.