Karoline Dołgowski über den EGMR und die polnische Justizreform

Am 7. Mai 2021 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die polnische Regierung wegen Verletzung des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein wichtiger Punkt in dem Urteil war, dass der EGMR das Recht der Firma Xero Flor verletzt sieht, ihren Fall von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht verhandeln zu lassen. Die Firma hatte zuerst vor lokalen Gerichten geklagt und war schließlich bis vor das polnische Verfassungsgericht gezogen, das ihre Klage abwies. beteiligt an dem Urteil war einer der Verfassungsrichter, deren Wie sich dieser Fall gestaltet hat und warum die Implikationen des Urteils nicht so klar sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen, erklärt die Juristin Karoline Dołgowski.

Ass. iur. Karoline Dołgowski ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, wo sie eine Dissertation über die Anwendbarkeit von Unionsrecht auf internationale Organisationen schreib und das digitale Lehrangebot für das Programm Modernizing Legal Education entwickelt.

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