Gibt es ein Recht auf Kultur?

Dieses mal erklärt Prof. Julien Dubarry die rechtliche Stellung der Kultur in Frankreich und Deutschland. Trotz ihrer unbestritten großen Bedeutung für unsere Gesellschaften, gelten kulturelle Veranstaltungen in der aktuellen „Coronakrise“ als Verzichtbar. Dieser Umstand verlangt nach Reflexion, auch von Seiten der Rechtswissenschaften. Als Tenor im Chor des Orchestre de Paris (Philharmonie de Paris) und Inhaber des Lehrstuhls für Französisches Zivilrecht an der Universität des Saarlandes ist Prof. Dubarry in doppelter Hinsicht an diesem Phänomen interessiert und hat beschlossen, es in Form eines Vortrages aufzuarbeiten. Für ihre Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung danken wir ganz besonders den Internationalen Musikfestspielen Saar und der Digitalisierungsstelle der Universität des Saarlandes.

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