Wer hat die Meinungshoheit? Fake News, alternative Fakten und das Strafrecht

In dieser Folge erklärt der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, wo die Gefahren von Fake News liegen und warum sie dennoch kein Fall fürs Strafrecht sind.

Fake News zu erstellen und zu verbreiten ist leicht; Ein reißerischer Titel, ein empörender Sachverhalt und eine Plattform, auf der sich Neuigkeiten in rasender Geschwindigkeit verteilen lassen, schon sind die Leserinnen und Leser überzeugt und das gesellschaftliche Klima ein kleines Stück weiter in eine bestimmte Richtung geschoben. Befürwortete Papst Franziskus etwa die Wahl Donalt Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten?[1] Und will Renate Künast uns jetzt alle zum Türkischunterricht verdonnern?[2] Die Antwort auf beide Fragen ist: Natürlich nicht! Und trotzdem haben diese Nachrichten die öffentliche Meinung über Politik und Gesellschaft beeinflusst. Zuletzt hat nun die russische Botschaft die ukrainische Regierung beschuldigt, westliche Medien mit gestellten Videos beeinflussen zu wollen, eine Aussage, die BBC, AFP und viele weitere seriöse Nachrichtenportale als Fake News entlarvt haben. So schön es wäre sich einzureden, in der Ukraine wären Zivilisten weiterhin sicher vor Gewalt; dies ist nicht der Fall. Ist es also an der Zeit sich zu fragen, ob das Verbreiten von Fake News nicht doch auch strafrechtlich verfolgt werden sollte?

Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu sagt „nein“ und begründet dies in dieser Podcastfolge. Eine Regierung dürfe es sich nicht anmaßen, die Interpretations- und Meinungshoheit und die Entscheidung über Wahrheit und Lüge an sich zu reißen, wie es der Kreml kürzlich getan hat. Seine Ansicht wird Prof. Oğlakcıoğlu am 03.05.2022, im Zuge der Veranstaltungsreihe „Krieg in der Ukraine – ein Krieg um ‚Europa‘?“ im Diskurs mit dem Rechtsinformatiker Dr. rer. nat. Frederik Möllers, LL.M. und dem Medienforscher Jun.-Prof. Dr. Jonas Nesselhauf erörtern. Die Veranstaltung findet um 18:30 im Rathaussaal Saarbrücken statt, der Eintritt ist kostenlos. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich an ceus@uni-saarland.de. Weitere Termine der wöchentlich stattfindenden Veranstaltungsreihe finden Sie auf der Website des Clusters für Europaforschung der Universität des Saarlandes (CEUS).

Über seine Foschung und andere spannende Themen innerhalb des Strafrechts berichtet Prof. Oğlakcıoğlu auch in seinem Podcast Räuberischer Espresso, in dem er gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Florian Nicolai juristisch relevante Fragen des Alltags klärt. Wer also wissen will, ob Reinigungsmittel unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen können, oder ob die Forderung „Süßes, sonst gibt’s saures“ zu Halloween gegebenenfalls Nötigung ist, der sollte unbedingt reinhören, wenn die beiden Forscher das Strafrecht wissenschaftlich fundiert auf die Schippe nehmen.

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