Erbrecht in der EU

In dieser Folge spricht Viola Kodweiss über das Thema ihrer Dissertation. Sie untersucht das Pflichtteilserbrecht in Deutschland, Frankreich, Belgien und Österreich, um Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme zu ermitteln und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu machen.

Einen Pflichtteil am Erbe gibt es, seit dem Austritt Großbritaniens, in jedem Mitgliedsstaat der EU. Worin der aber besteht, ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So können etwa in Deutschland die Eltern eines Verstorbenen in bestimmten Fällen nicht enterbt werden, während ihnen in Frankreich kein Teil am Nachlass zusteht. Auch worin genau der Pflichtteil am Nachlass für die Berechtigten besteht, unterscheidet sich. Zu rechtlichen Unklarheiten kann das führen, wenn ein Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten hat, oder wenn sich sein Besizt in verschiedenen Ländern befindet. In diesen Fällen muss ein europäischer Vertrag herangezogen werden.

Die Diplomjuristin Viola Kodweiss, lic. en droit, ist ein neues Mitglied des Lehrstuhls für Französisches Zivilrecht von Prof. Dr. Julien Dubarry, wo sie seit Februar 2020 an ihrer Dissertation arbeitet. In ihrer Fragestellung konzentriert sie sich vor allem darauf, ob das Pflichtteilsrecht reformiert werden kann. Dieses ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900, in Frankreich sogar seit 1804 unverändert geblieben, während sich unsere Familienstrukturen immer häufiger von den damaligen Modellen unterscheiden.